Sie sind hier:

Flugplanung und Kontakte für den Drohnenbetrieb

Drohne mit Steuerung

Betrieb von Drohnen ab 2024

Ab 01.01.2024 dürfen nur noch Drohnen im urbanen Raum (A1,A2) betrieben werden, die unter 250g sind oder eine C-Klasse C0, C1 oder C2 aufweisen! Der Betrieb von Bestandsdrohnen/Altgeräten ohne eine C-Klassenmarkierung wird dadurch nur noch sehr eingeschränkt möglich sein!

Alle bisher auf dem Markt befindlichen Geräte im Sinne des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates die bis zum 01. Januar 2024 in Verkehr gebracht werden und nicht der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 genügen (also keine C-Klassenmarkierung aufweisen) und nicht privat hergestellt sind, werden umgangssprachlich als "Altgeräte" oder "Bestandsdrohnen" bezeichnet.

Bestandsdrohnen dürfen ab dem 01. Januar 2024 nur noch wie folgt weiterbetrieben werden:

  • Höchstzulässige Startmasse, einschließlich Nutzlast, kleiner als 250g = Betriebskategorie A1
  • Höchstzulässige Startmasse, einschließlich Nutzlast, kleiner als 25kg = Betriebskategorie A3 mit dem dazugehörigen EU-Kompetenznachweis A1/A3

Privater Selbstbau

Der private Eigenbau kann wie folgt betrieben werden, sofern er nicht im Rahmen eines Modellflug-Vereins oder -Vereinigung stattfindet:

  • Höchstzulässige Startmasse, einschließlich Nutzlast, von weniger als 250 g und eine Betriebshöchstgeschwindigkeit von unter 19 m/s = Betriebskategorie A1
  • Höchstzulässige Startmasse, einschließlich Nutzlast, von weniger als 25kg = Betriebskategorie A3 mit dem dazugehörigen EU-Kompetenznachweis A1/A3

Der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen und Flugmodelle) will gut vorbereitet sein, denn sie sind Luftfahrzeuge nach den luftrechtlichen Vorschriften. Mit dem Betrieb ihrer Drohne nutzen Sie den Luftraum und sind somit Teilnehmer:in am Luftverkehr, genauso wie Pilot:innen der bemannten Luftfahrt.

Sicher ist die Flugplanung nicht mit der von Pilot:innen der bemannten Luftfahrt zu vergleichen, aber Sie benötigen als Fernpilot:in zumindest einige Grundkenntnisse. Beispielhaft seien an dieser Stelle die örtlichen Gegebenheiten und Einschränkungen vor Ort, die herrschenden Wetterbedingungen, die vorhandene Luftraumstruktur sowie Flugplatzanlagen im Umfeld erwähnt.

Für die Vorbereitung ihres Betriebs stellen wir nachfolgend einige Informationen bereit.

Eine nicht ordnungsgemäße Flugvorbereitung kann auch im Falle von Drohnen zu einer Gefährdung Dritter führen, wie nachfolgendes Video zeigt.

Video: In der Nähe von Flugplätzen fliege ich meine Drohne nicht!

Alle Dokumente dabei?

Vor einem geplanten Flug ist zunächst zu prüfen, ob alle mitzuführenden Unterlagen, Erlaubnisse, Dokumente, etc. vorhanden sind und noch Gültigkeit haben.

Benötigte Unterlagen

  • Gültige Luftfahrt-Haftpflichtversicherung unabhängig vom Startgewicht
  • Ggf. Registrierung als Betreiber:in
  • Ggf. Kompetenznachweise
  • Ggf. Betriebsgenehmigung in der speziellen Betriebskategorie
  • Ggf. Fluggenehmigung für Geo-Zonen
  • Im Idealfall ggf. die schriftliche Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers
  • Personalausweis oder Reisepass

Wo fliege ich?

Vor einem geplanten Flug ist zu prüfen, ob Geo-Zonen wie z.B. die Kontrollzone Bremen, Flugplätze, Naturschutzgebiete, etc. betroffen sind und hierfür weitere Erlaubnisse oder Zustimmungen erforderlich werden. Die nachfolgend dargestellten Gebiete sind nicht abschließend und dienen nur der Übersicht. Es gibt noch weitere Geo-Zonen, die Sie beachten müssen. Eine Darstellung der Geo-Zonen finden Sie auf der Digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt. Zudem kann es noch andere Gebiete oder Orte geben, wo Sie nicht fliegen dürfen, z. B. Luftsperrgebiete oder auch öffentliche Flächen. Im Zweifel sollten Sie vor einem Flug eine Ortsbegehung machen, um sicherzustellen, dass Sie alle Begebenheiten und Geo-Zonen berücksichtigt haben. Insbesondere in Innenstädten wird eine vorherige Ortsbegehung unumgänglich sein. Am Ende tragen Sie als Fernpilot:in bzw. Betreiber:in die Verantwortung, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
 

Überall in Deutschland ist der Luftraum in bestimmte Klassen unterteilt. Für jede Klasse gibt es bestimmte Regeln, die es durch die Luftraumnutzer:innen einzuhalten gilt. Drohnen gelten als Luftfahrzeuge und Fernpilot:innen unterliegen ebenfalls diesen Regeln.

Bremen liegt größtenteils innerhalb der Luftraumklassen D und E. Teilweise beginnen diese Luftraumklassen ab dem Erdboden, teilweise erst ab einer gewissen Höhe. Für einen Flug innerhalb dieser Lufträume benötigen Sie ggf. eine Freigabe der DFS.

Grundsätzlich müssen Sie, um die Freigabe der DFS zu erhalten, mindestens 10 Tage vor dem geplanten Betrieb schriftlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe beantragen. Nutzen Sie für die Beantragung von Flugverkehrskontrollfreigaben bitte den Online Antrag der DFS. Unmittelbar vor dem geplanten Betrieb müssen Sie zudem die Freigabe telefonisch einholen.

Für weitere Auskünfte dient innehrlab der Kontrollzone Bremen nachfolgender Kontakt:

Nachfolgend können Sie sich in der Bildergalerie die Lufträume über Bremen und Bremerhaven anschauen, die Höhenangaben sind in Fuß über dem Meeresspiegel angegeben. Die Darstellung erfolgt im Stile der ICAO-Karte, Maßstab 1:500.000, welche üblicherweise von Pilot:innen genutzt wird. Für die Aktualität der Karten wird keine Gewähr übernommen. Nutzen Sie bitte für Ihre Flugplanung aktuelles Kartenmaterial.

Bei Skyfool erhalten Sie die Lufträume Deutschlands als kmz-Datei für Google Earth.

Daten zu den Lufträumen erhalten Sie auch bei der DFS im AIS-Portal in Form von ICAO-Karten. Hierzu müssen Sie sich lediglich kostenlos registrieren und das VFR-eBulletin auswählen. Somit erhalten Sie die Möglichkeit einer Kartendarstellung inklusive des Abrufs wichtiger Luftfahrtinformationen in Form von NOTAMs.

Kartenausschnitte bietet auch die gemeinsame Internetseite des Bundes, der Länder und der DFS zum sicheren Drohnenflug.
 

Militärische Sperrgebiete

Für militärische Zwecke sind in Deutschland einige ED-R eingerichtet. Diese Gebiete werden bei Bedarf aktiviert und dürfen ohne Erlaubnis nicht beflogen werden, ansonsten begeht man eine Straftat. Hinweise zur Nutzung militärisch genutzter Beschränkungsgebiete können Sie dem Informationsportal der Bundeswehr entnehmen. Schauen Sie sich hierzu im WebAUP die interaktive Karte an, um weitere Informationen zu erhalten.

Es gibt noch weitere, nicht militärisch genutzte Beschränkungsgebiete , wie z.B. um Atomkraftwerke sowie temporär eingerichtete Sperrgebiete, z.B. um Großveranstaltungen wie dem Münchener Oktoberfest.

Dauerhafte Beschränkungsgebiete können Sie den ICAO-Karten oder dem Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP) entnehmen, beides abrufbar im AIS-Portal.

Temporäre Beschränkungsgebiete lassen sich bspw. über das VFR-eBulletin oder dem NOTAM-Briefing im AIS-Portal abrufen.


Darstellung: Kontrollzone Bremen

Sie können sich mit einen Klick auf "In metaver.de ansehen" die entsprechenden Karten dort umfangreicher anzeigen lassen.

Innerhalb der Kontrollzone Bremen benötigen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS). Da die DFS nicht für jeden Flug eines unbemannten Fluggerätes einen Anruf erhalten möchte, um eine Freigabe zu erteilen, hat Sie eine pauschale Freigabe für Flüge in bestimmten Bereichen unter 50m über Grund (Allgemeinverfügung) erteilt, die an bestimmte Voraussetzung und Bedingungen geknüpft sind. Informationen zu Voraussetzungen und Bedingungen finden Sie in der Allgemeinverfügung der DFS (pdf, 434.1 KB). Falls Sie die dort aufgeführten Bedingungen nicht einhalten können oder der Betrieb oberhalb einer Flughöhe von 50m über Grund stattfindet, müssen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe beantragen.

Achtung! In Flughafennähe benötigen Sie für jeden Aufstieg (auch unterhalb einer Flughöhe von 50m) eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Details entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung der DFS (pdf, 434.1 KB). Diese Flugverkehrskontrollfreigabe müssen Sie 10 Werktage vor dem geplanten Flug schriftlich über das Online Formular der DFS beantragen.

Nutzen Sie für die Beantragung von Flugverkehrskontrollfreigaben bitte den Online Antrag der DFS.

Für weitere Auskünfte dient innehrlab der Kontrollzone Bremen nachfolgender Kontakt:

Bei Skyfool erhalten Sie die Lufträume Deutschlands als kmz-Datei für Google Earth.

Daten zu den Lufträumen erhalten Sie auch bei der DFS im AIS-Portal in Form von ICAO-Karten. Hierzu müssen Sie sich lediglich kostenlos registrieren und das VFR-eBulletin auswählen. Somit erhalten Sie die Möglichkeit einer Kartendarstellung inklusive des Abrufs wichtiger Luftfahrtinformationen in Form von NOTAMs.

Kartenausschnitte bietet auch die gemeinsame Internetseite des Bundes, der Länder und der DFS zum sicheren Drohnenflug.

Für eine Darstellung aller Flugplätze und den dazugehörigen Geozonen in einer Karte laden Sie sich bitte die folgende kml-Datei herunter und öffnen Sie diese mit einem Kartenanbieter Ihrer Wahl. Geozonen um Flugplätze im Bundesland Bremen (kml, 86.7 KB)


Darstellung: Geozone Flughafen Bremen

Um den Flughafen Bremen befindet sich zum Schutz der bemannten Luftfahrt eine Geozone, in welcher der Betrieb von Drohnen nicht ohne weiteres erlaubt ist. Sie benötigen also immer eine Erlaubnis von uns, um dort Drohnen fliegen zu lassen. Um den Flughafen Bremen beträgt der Schutzradius 1 km um den Flughafenzaun bzw. die Flughafenbegrenzung sowie zusätzlich 1 000 Metern seitlich der 5 Kilometer verlängerten Bahnmittellinie aller An- und Abflugrichtungen.

Sie können sich mit einen Klick auf "In metaver.de ansehen" die entsprechenden Karten dort umfangreicher anzeigen lassen.

In unmittelbarer Flughafennähe sollte zusätzlich zur Erlaubnis die Luftaufsichtsstelle des Flughafens kontaktiert und informiert werden:

Luftaufsichtsstelle

Flughafen Bremen


Darstellung: Sichtan- und Abflugstrecken Flughafen Bremen

Sie können sich mit einen Klick auf "In metaver.de ansehen" die entsprechenden Karten dort umfangreicher anzeigen lassen.

Für den Sichtflugverkehr von bemannten Luftfahrzeugen gibt es festgelegte An- und Abflugstrecken zum Flughafen Bremen, die an Ein- und Ausflugpunkten (November, Sierra 1,2 und Whiskey) starten bzw. enden. Diese Strecken sollen in der Regel von dem Sichtflugverkehr genutzt werden. Sichtflugverkehr ist der Verkehr, der nicht nach Instrumentenregeln fliegt. Dies erfolgt zumeist bei gutem Wetter durch kleinere Luftfahrzeuge und in einer geringeren Flughöhe.

Drohnenbetreiber:innen haben insbesondere innerhalb dieser Strecken stets Ausschau nach bemanntem Luftverkehr zu halten und die Ausweichregeln zu beachten. Aber auch außerhalb dieser Strecken muss jederzeit mit Flugverkehr, insbesondere durch Polizei- und Rettungshubschrauber, gerechnet werden.


Darstellung: An- und Abflugsektoren Piste 09/27 Flughafen Bremen

Sie können sich mit einen Klick auf "In metaver.de ansehen" die entsprechenden Karten dort umfangreicher anzeigen lassen.

Für den Flugverkehr von bemannten Luftfahrzeugen, insbesondere für den nach Instrumentenflugregeln operierenden Airlinern, gibt es festgelegte An- und Abflugstrecken zum Flughafen Bremen. Diese Strecken führen auf die An- und Abflugsektoren der Piste 09/27 des Flughafen Bremen.

Drohnenbetreiber:innen haben insbesondere innerhalb dieser Sektoren stets Ausschau nach bemanntem Luftverkehr zu halten und die Ausweichregeln zu beachten. Aber auch außerhalb dieser Strecken muss jederzeit mit Flugverkehr, insbesondere durch Polizei- und Rettungshubschrauber, gerechnet werden.
 

Für eine Darstellung aller Flugplätze und den dazugehörigen Geozonen in einer Karte laden Sie sich bitte die folgende kml-Datei herunter und öffnen Sie diese mit einem Kartenanbieter Ihrer Wahl. Geozonen um Flugplätze im Bundesland Bremen (kml, 86.7 KB)


Darstellung: Geozone Flughafen Bremen und Flugplatz Klinikum Bremen Links der Weser


Darstellung: Geozone Flugplatz Klinikum Bremen Nord


Darstellung: Geozone Flugplatz Klinikum Bremerhaven Reinkenheide

Sie können sich mit einen Klick auf "In metaver.de ansehen" die entsprechenden Karten dort umfangreicher anzeigen lassen.

Um die Flugplätze (Flughafen und Hubschrauber-Sonderlandeplätze an Krankenhäusern) befinden sich zum Schutz der bemannten Luftfahrt Geozonen, in denen der Betrieb von Drohnen nicht ohne weiteres erlaubt ist. Sie benötigen also immer eine Erlaubnis von uns, um dort Drohnen fliegen zu lassen. Um Flugplätze beträgt der Schutzradius 1,5 km.
 


Darstellung: Bundesfernstraßen in der Stadt Bremen


Darstellung: Bundesfernstraßen in der Stadt Bremerhaven

Sie können sich mit einen Klick auf "In metaver.de ansehen" die entsprechenden Karten dort umfangreicher anzeigen lassen
 

Übersichtskarte Bundeswasserstraße

Auf der Internetseite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) erhalten Sie zahlreiches Kartenmaterial zu den deutschen Bundeswasserstraßen und können so Ihre Flüge optimal planen.

Für die Geozone besteht die Zustimmungsmöglichkeit durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Somit benötigen Sie nicht zwingend eine Erlaubnis von der Luftfahrtbehörde, wenn Sie in der Nähe oder über Bundeswasserstraßen fliegen wollen.

Für eine Zustimmung kontaktieren Sie bitte das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee

WSA Weser-Jade-Nordsee Dienstort Bremen

Franziuseck 5
28199 Bremen

WSA Weser-Jade-Nordsee Dienstort Bremerhaven

Am Alten Vorhafen 1
27568 Bremerhaven


Karte des Bundesamts für Naturschutz: Schutzgebiete in der Stadt Bremen


Karte des Bundesamts für Naturschutz: Schutzgebiete in der Stadt Bremerhaven

Diem eingebetteten Karten werden vom Bundesamt für Naturschutz zur Verfügung gestellt. Über den Inhaltsbaum lassen sich die verschiedenen Schutzgebiete ein- und ausblenden. Schließen Sie den Inhaltsbaum, um eine verbesserte Übersicht zu erhalten. Mit einem Klick auf das jeweilige Gebiet erhalten Sie weitergehende Informationen.

Über folgenden Link gelangen Sie zur Internetseite der Umweltbehörde Bremen, auf der Sie alle Bremischen Naturschutzgebiete verzeichnet finden.

Eine digitale Karte für Bremen finden Sie online über das Bremer Naturschutzinformationssystem.

Ansprechpersonen zu den einzelnen Gebieten finden Sie über die Übersichtskarte Zuständigkeitsbereiche, welche unter dem Aufklappreiter "Gebietsbezogene Naturschutzaufgaben" auf der Internetseite "Kontakte Bremer Naturschutzbehörde" der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft zum Download bereit steht.
 

Öffentliche Flächen in Bremen

Wenn Sie öffentliche Flächen zum Starten oder Landen der Drohne nutzen, handelt es sich in der Regel um Sondernutzung und Sie benötigen eine Erlaubnis, die unabhängig von einer Erlaubnis der Luftfahrtbehörde Bremen ist. Bitte kontaktieren Sie für eine solche Sondernutzungserlaubnis in der Stadt Bremen das Ordnungsamt Bremen.

Ordnungsamt Bremen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Stresemannstraße 48
28207 Bremen

Öffentliche Grünanlagen in Bremen

Wenn Sie für den Start der Drohne öffentliche Grünanlagen, beispielsweise Osterdeich oder Weseruferpark, als Startplatz nutzen, so zählt dies als Sondernutzung und bedarf gemäß § 29 Abs. 4 Bremisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege der Erlaubnis, die unabhängig von einer Erlaubnis der Luftfahrtbehörde Bremen ist. Zuständige Stelle für eine Erlaubnis ist der Umweltbetrieb Bremen. Bitte kontaktieren Sie für Informationen zum Drohnen-Betrieb und Antragsstellung in öffentlichen Grünanlagen und Parks in der Stadt Bremen:

Ines Barth

Umweltbetrieb Bremen

Willy-Brandt-Platz 7
28215 Bremen

Öffentliche Flächen in Bremerhaven

Wenn Sie öffentliche Flächen zum Starten oder Landen der Drohne nutzen, handelt es sich in der Regel um Sondernutzung und Sie benötigen eine Erlaubnis, die unabhängig von einer Erlaubnis der Luftfahrtbehörde Bremen ist. Bitte kontaktieren Sie für eine solche Sondernutzungserlaubnis in der Stadt Bremerhaven das Ordnungsamt Bremerhaven.

Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven

Ordnungsangelegenheiten

Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30
Stadthaus 5
27576 Bremerhaven

Öffentliche Grünanlagen in Bremerhaven

Für Fragen zum Drohnenbetrieb und Antragsstellung in öffentlichen Parks und Grünanlagen in Bremerhaven kontaktieren Sie bitte das Gartenbauamt des Magistrats Bremerhaven.

Gartenbauamt Bremerhaven

Eckernfeldstraße 5
27580 Bremerhaven

Private Parks in Bremen und Bremerhaven

Informieren Sie sich vorab, ob die Parkordnung den Betrieb von Drohnen grundsätzlich zulässt. So ist beispielsweise der Betrieb im Bürgerpark Bremen und im Rhododendronpark Bremen nicht gestattet.
 

Die Hafenanalagen in Bremen und Bremerhaven gelten als Industrieanlagen. Sie benötigen für einen Flug innerhalb dieser Geozone entweder die Zustimmung des Anlagenbetreibers oder eine Erlaubnis durch uns. Weiterhin benötigen Sie in gewissen Fällen (Hafensicherheitsbereich) eine Film- und Fotografiererlaubnis der zuständigen Stelle.

Für den Überflug von Hafenanlagen sowie für die Film- und Fotografiererlaubnis kontaktieren Sie bitte das Hansestadt Bremische Hafenamt:

Hansestadt Bremisches Hafenamt

Vor einem Flug kann es sinnvoll sein, die örtliche Polizeidienststelle über den Flug zu informieren, um unnötige Einsätze zu vermeiden.

Polizeidienststellen in Bremen

Örtliche Polizeidienststellen der Polizei Bremen werden nachfolgend dargestellt. Mit einem Klick auf das jeweilige Revier erhalten Sie weitere Informationen.


Darstellung: Polizeidienststellen in Bremen

Sie können sich mit einen Klick auf "In metaver.de ansehen" die entsprechenden Karten umfangreicher anzeigen lassen.

Polizeidienststellen in Bremerhaven

Informationen und Kontakte erhalten Sie auf der Internetseite der Ortspolizeibehörde Bremerhaven.

Vor dem Start

Das Fluggerät sollte nur eingesetzt werden, sofern die Hersteller:innenvorgaben bezüglich Sichtprüfung, Wartung und Inspektion sowie Instandhaltung eingehalten werden. Sind keine Vorgaben von dem/r Hersteller*in vorgegeben, hat der/die Steuernde eigenverantwortlich ordnungsgemäße Sichtprüfungen vorzunehmen und abgenutzte oder defekte
Bauteile (z.B. Propeller, Batterie etc.) rechtzeitig auszutauschen. Hierbei sind nur originale bzw. zugelassene Bauteile zu verwenden.

Wichtig ist auch die Überprüfung des GPS-Signals und die korrekte Programmierung der Return-to-Home-Funktion. Bitte beachten Sie, dass Metalle (z.B. Brücken oder Gleise) Signale der Sensoren des Fluggerätes beeinflussen können. Halten Sie also ausreichend Abstand ein.

Fliegen Sie nur bei Wetterbedingungen, unter denen Sie das Fluggerät sicher betreiben können, die Betriebsgrenzen gemäß der Hersteller:innenvorgabe eingehalten werden und Sie das Gerät stets in Sichtweite behalten. Einige Informationen zum Wetter können kostenfrei bei dem DWD abgerufen werden.

Sichern Sie Ihren Startplatz ausreichend ab, sodass keine Dritten gefährdet werden, z.B. durch Pylonen oder Warndreiecke.

Beachten Sie, dass die bemannte Luftfahrt stets Vorrang hat.