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Flugschüler:innen

Flugplanung
Quelle: Florian Vogt

Pilotenlizenzen werden nach den Vorgaben des Teil-FCL der ausgestellt. Für den Erwerb einer Pilotenlizenz bedarf es einer Pilotenausbildung, die in einer Flugschule (Ausbildungsorganisation) für Piloten:innen stattfinden muss. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, die Inhalte und der Umfang richten sich nach den entsprechenden Lehrplänen. Jeder Teil schließt mit einer Prüfung vor der Behörde ab.

Für eine Motorfluglizenz PPL(A) sollten Sie mit Gesamtkosten von rund 10.000 Euro und für eine LAPL(A) ca. 7.000 Euro planen. Zum Vergleich belaufen sich die Kosten für eine Segelfluglizenz SPL auf rund 3.000 Euro.

An dieser Stelle finden Sie Hinweise und Informationen rund um das Thema Voraussetzungen, Ausbildung, Lizenzerwerb, Berechtigungen und Prüfungen für Flugschüler:innen.

Ausbildungsorganisationen sind für die Überwachung und Steuerung der Ausbildung von Flugschüler:innen verantwortlich und übernehmen die Meldeverpflichtungen und Kommunikation mit der zuständigen Luftfahrtbehörde. Im Rahmen der Flugschülerausbildung gibt es abhängig vom Ausbildungslehrgang verschiedene Phasen, in denen Melde- bzw. Anmeldverpflichtungen entstehen. Insbesondere seien an dieser Stelle der Beginn einer Pilotenausbildung, die Anmeldung zur theoretischen sowie praktischen Prüfung und der Antrag auf Lizenzerteilung erwähnt. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung, Dokumentation und Abwicklung Ihrer Ausbildung über Ihre Flugschule laufen wird und nur diese mit der Luftfahrtbehörde Bremen kommuniziert.

Allgemeine Informationen über Flugschulen, Lizenzarten und Tauglichkeitszeugnisse finden Sie auf der Startseite Pilot:innen.
 

Voraussetzungen für die Ausbildung

Um Flugschüler:in und damit später auch Pilot:in werden zu können, müssen gewisse Anforderungen erfüllt werden. Der Gesetzgeber hat diese in der Verordnung über Luftfahrtpersonal (§ 16 LuftPersV) aufgeführt. Demnach benötigen Sie für die Ausbildung zum:zur Piloten:in folgendes:

  • Auszug aus dem Fahreignungsregister, in dem möglichst keine Eintragungen (Punkte) vorliegen sollten
  • Eine Selbsterklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren (es sollten keine vorliegen)
  • Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz für Motorflieger:innen oder ein Führungszeugnis für Segelflieger:innen und Ballonfahrer:innen
  • bei einem:einer minderjährigen Bewerber:in die Zustimmung der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern)

Die Erfüllung der Voraussetzungen müssen Sie Ihrer Flugschule bei der Anmeldung nachweisen. Die Flugschule meldet Sie anschließend bei der Behörde als Flugschüler:in an und es wird für Sie eine Pilotenakte angelegt. Das komplette Ausbildungsmanagement übernimmt Ihre Flugschule für Sie.
 

Voraussetzung für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung ist das Absolvieren eines theoretischen Ausbildungslehrgangs in der Flugschule. Die erforderlichen Theorieausbildungsstunden werden durch die Flugschule gemäß Ausbildungshandbuch bestimmt.

Für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung bedarf es der Empfehlung durch die Ausbildungsleitung der Flugschule, welche zwei Wochen vor der Prüfung erfolgen sollte. Nach der Empfehlung der Ausbildungsleitung zur theoretischen Prüfung erhalten Sie per E-Mail oder per Post die Einladung zur Teilnahme an der Prüfung.

Die theoretischen Prüfungen finden nach Vorgabe der Behörde in der Regel ab 09:00 Uhr in der Dienststelle der Luftfahrtbehörde statt. Grundsätzlich soll die gesamte Prüfung an einem Tag abgelegt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

Was Sie zur Prüfung mitbringen müssen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Was Sie zur Prüfung mitbringen dürfen/sollten:

  • Kugelschreiber, Bleistift und Radiergummi
  • Taschenrechner (nicht programmierbar
    und ohne alphanumerische oder luftfahrtspezifische Funktionen)
  • mechanischer Navigationsrechner (z.B. Aristo, Jeppesen, Navimat)
  • Winkelmesser (z.B. Kursdreieck)
  • (Stech-)Zirkel
  • Lineal

Weitere Informationen zur theoretischen Prüfung entnehmen Sie dem Informationsblatt (pdf, 220.2 KB).

Prüfungsfächer

In der theoretischen Prüfung werden folgende Sachgebiete geprüft:

  • Luftrecht und Verfahren zur Flugverkehrskontrolle (ATC)
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Kommunikation
  • Navigation
  • Luftfahrzeugkunde
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Betriebliche Verfahren
  • Grundlagen des Fliegens

Wer schon eine Lizenz nach Teil-FCL der Verordnung Aircrew in einer anderen Luftfahrzeugkategorie hat, kann Sachgebiete angerechnet bekommen (Anlage 1 der Verordnung Aircrew).

Der Fragenkatalog

Die Fragenkataloge für die Theorieprüfung wurden auf der Basis der ECQB der EASA entwickelt und werden von der AIRCADEMY LTD. bezogen. Die Kataloge bestehen aus einem öffentlichen Teil und einem nicht-öffentlichen Teil, d.h. in den Prüfungen gibt es auch unbekannte Fragen. Derzeit sind 50 Prozent der Fragen veröffentlicht.

Die Fragen des nicht-öffentlichen Teils sind denjenigen des öffentlichen Teils ähnlich (z.B. lediglich andere Zahlenwerte bei den Navigationsaufgaben). Das Prüfungssystem wird für alle Lizenzarten verbindlich eingesetzt.

Die Fragenkataloge inklusive der Anlagen (Diagramme, Tabellen) finden Sie in deutscher und englischer Sprache auf der Internetseite von AIRCADEMY LTD. als zip.Datei. Auch die Fragenkataloge für SPL, BPL sind in der ecqb-ppl.zip enthalten.

Prüfungssystem

Die Prüfung wird am Computer als Multiple-Choice-Test mittels eines Prüfungssystems von der LPLUS GmbH durchgeführt. Jedes Prüfungsfach kann einzeln gestartet werden. Ihnen stehen für den erfolgreichen Abschluss der Prüfung maximal sechs Sitzungen bzw. vier Versuche je Prüfungsfach zu. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zeugnis über die bestandene Prüfung. Eine kurze Beispielprüfung zur Einführung in das Prüfungssystem finden Sie bei . Zum Start der Einführung klicken Sie bitte auf Demo-Prüfung.

Gebühren

Die Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung betragen:

  • 130,00 Euro für die Lizenzen PPL(A), PPL(H), LAPL(A) und LAPL(H)
  • 65,00 Euro für die Lizenzen SPL
  • 70,00 Euro für die Lizenzen BPL

Für Wiederholungsprüfungen wird die Hälfte der ursprünglichen Gebühr berechnet.
Sollten Sie erkrankt sein und können ein ärztliches Attest vorlegen, wird für einen Nachholtermin keine Gebühr berechnet.
In jedem Fall bitten wir um unverzügliche Absage im Falle der Nichtteilnahme!

Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie vorab eine Rechnung mit den entsprechenden Überweisungsdaten.
 

Für die Anmeldung zur praktischen Prüfung durch die Flugschule ist die bestandene theoretische Prüfung sowie eine abgeschlossene Ausbildung (Erfüllung der Mindestanforderungen für die jeweilige Lizenz) erforderlich. Die Ausbildungsleitung reicht hierzu eine Empfehlung zur Prüfung nebst Ausbildungsakte ein. Die Luftfahrtbehörde überprüft das Vorliegen aller Voraussetzungen und weist Ihnen einen:eine Prüfer:in zu.

Die praktische Prüfung wird durch eigene oder beauftragte Prüfer:innen der Luftfahrtbehörde Bremen abgenommen. Sie findet auf dem Ausbildungsluftfahrzeug der Flugschule statt. Nach der Prüferzuweisung müssen Sie eigenständig mit dem:der Prüfer:in einen Termin vereinbaren.

Nach Abschluss der Prüfung sendet der:die Prüfer:in der Luftfahrtbehörde das Prüfungsprotokoll zu. Die Kosten der Prüfung werden mit der Ausstellung der Lizenz (siehe Abschnitt Lizenzerteilung) in Rechnung gestellt.

Gebühren

Für die Abnahme einer praktischen Prüfung wird folgende Gebühr erhoben:

  • 100,00 Euro für die praktische Prüfung für PPL(A) und PPL (H) zzgl. Auslagen
  • 75,00 Euro für die praktische Prüfung LAPL (A) und LAPL(H) zzgl. Auslagen
  • 40,00 Euro für die praktische Prüfung für SPL zzgl. Auslagen
  • 40,00 Euro für die praktische Prüfung für BPL zzgl. Auslagen

Die Auslagen des:der Prüfers:in bemessen sich nach dem Bremischen Reisekostengesetz auf die Fahrtkosten (0,30 Euro je km ) sowie etwaige Gebühren (z.B. Parkgebühren). Der:Die Prüfer:in rechnet die Auslagen direkt mit der Luftfahrtbehörde Bremen mittels eines Abrechnungsformulars (pdf, 764.6 KB) ab. Die Auslagen werden dem:der Bewerber:in in Rechnung gestellt.

Nach Abschluss der praktischen Prüfung erhält die Luftfahrtbehörde das Prüfungsprotokoll durch den:die Prüfer:in und stellt die jeweilige Lizenz aus, sofern alle Voraussetzungen vorliegen.

Akten
Quelle: Pixabay

Von Beginn Ihrer ersten Ausbildung zum:zur Piloten:in bis zum Ende Ihrer Pilotenkarriere speichert die Luftfahrtbehörde persönliche Daten in einer individuellen Pilotenakte. In dieser Akte werden alle Dokumente gespeichert, die Sie uns zukommen lassen müssen oder wollen, unter anderem:

  • Persönliche Daten zur Person, Kopien der Tauglichkeitszeugnisse
  • Kopien der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Führungszeugnis
  • Ausbildungsakten von Flugschulen
  • Prüfungsprotokolle
  • Nachweise über Auffrischungsschulungen oder Schulungsflüge
  • Berechtigungserwerb
  • alle Lizenzen
  • usw.