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Gefahrgutbeförderung

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation ist die oberste Landes- und Verwaltungsbehörde nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter im Land Bremen. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf den Straßen- und Schienenverkehr. Für den Verkehrsträger See liegt die Zuständigkeit beim Hansestadt Bremischen Hafenamt für Bremen und Bremerhaven.

Was sind gefährliche Güter?

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.
Um diese Gefahren abzuwenden, wurden für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern sowie im See- und Luftverkehr internationale Regelwerke geschaffen. Da die Beförderung gefährlicher Güter über die Grenzen hinweg stattfindet, gibt es viele europäische und internationale Regelungen. Hier ein Überblick:

  • Straßenverkehr: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  • Eisenbahnverkehr: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
  • Binnenschifffahrt: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)
  • Seeschifffahrt: International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code)
  • Luftverkehr: Technische Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr der internationalen zivilen Luftfahrt-Organisation (ICAO-TI)

Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und den Gefahrgutvorschriften finden Sie auf der Seite Gefahrgutbeförderungsrecht.

Zuständigkeitsbereiche in der Gefahrgutbeförderung

ZuständigkeitsbereichZuständige Institution
Erteilung von AusnahmegenehmigungenHerr Allhusen Tel.: +49421 361-97550 Mail: Gefahrgut@swh.bremen.de
FahrwegbestimmungenFrau Sieben Tel.: +49421 361-97584 Mail: Gefahrgut@swh.bremen.de
Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigungen Frau Sieben Tel.: +49421 361-97584 Mail: Gefahrgut@swh.bremen.de
Abnahme von Prüfungen und Erteilung von ADR-Schulungsbescheinigungen Handelskammer Bremen
OrdnungswidrigkeitenHerr Allhusen Tel.: +49421 361-97550 Mail: Gefahrgut@swh.bremen.de
Marktüberwachungsbehörde für die ortsbeweglichen Druckgeräte (z.B. Feuerlöscher, Campinggasflaschen)Herr Allhusen Tel.: +49421 361-97550 Mail: Gefahrgut@swh.bremen.de
Schulung, Prüfung und Anerkennung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen Handelskammer Bremen
Lagerung von Gefahrgütern im HafengebietHansestadt Bremische Hafenamt Gewerbeaufsicht