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Fischereirecht

Zum Auftrag des Ressorts und rechtliche Grundlagen

Die Fischereibehörde ist der Senatorin für Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation unterstellt. Das operative Geschäft liegt beim Hansestadt Bremischen Hafenamt und beim Stadtamt.

Das Fischereirecht gilt für alle Gewässer und regelt das Angeln und Fischen. Ausgenommen sind private Gewässer.

Den Gesetzestext zum Bremischen Fischereirecht finden Sie hier. Grundlage ist die sogenannte Gemeinsame Fischereipolitik der Europäischen Union.

Aktuelle Informationen

Verzehrempfehlung

Aktuell liegt eine Verzehrempfehlung für Fische aus der Ochtum vor.
Nähere Informationen finden Sie auf der Startseite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Seite der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.

Fischerei in Bremen und Bremerhaven: Anträge und Formulare

Hier können Sie einen Angelschein beantragen wollen.

Wer eine Fischereierlaubnis für Häfen haben möchte, wende sich bitte an das zuständige Hansestadt Bremisches Hafenamt.

Für einen Antrag für Elektrofischerei wenden Sie sich bitte direkt an die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:

Weitere Ansprechpartner für Ihr Anliegen

Folgende Ansprechpartner in Bremen gibt es: