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Hafensicherheitsrecht

Port Security / Gefahrenabwehr

Die Bremischen Häfen sind der zweitgrößte nationale Umschlagplatz für den interkontinentalen Warenaustausch. Als entscheidendes Bindeglied zwischen see- und landseitigen Transporten sind sie auf sichere Zufahrtsbedingungen, Umschlagvorgänge und Lagermöglichkeiten angewiesen. Gleichzeitig ist weltweit eine zunehmende Bedrohung durch organisierte Kriminalität, Sabotage und Terrorismus zu verzeichnen.

Aus diesen Gründen wurde in den letzten Jahren der präventive Schutz des Seeschiffsverkehrs und der Hafenwirtschaft vor Terrorangriffen verbessert. Hier wurden und werden auch weiterhin zur Sicherung der Bremischen Häfen auf Basis gesetzlicher Grundlagen Risikobewertungen aufgrund des International Ship and Port Facility Security Code (ISPS) - Hafenanlagen durchgeführt und darauf aufbauend durch Behörden und Anlagenbetreiber Gefahrenabwehrkonzepte entwickelt und umgesetzt.
Unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten arbeiten alle an dem Sicherungsprozess beteiligten Behörden, wie zum Beispiel die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, der Hafenkapitän und die Wasserschutzpolizei, die Umschlagsgesellschaften, die Hafendienstleistungsunternehmen und Infrastrukturdienstleister eng zusammen.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Hafensicherheit sind die folgenden:

Zuverlässigkeitüberprüfung

Anträge nach §16 Hafensicherheitsgesetz auf Zuverlässigkeitüberprüfung können direkt bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation gestellt werden.

Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Bremischen Hafensicherheitsgesetz beantragen