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Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen

Was macht die Senatorin für Wissenschaft und Häfen?

Was macht die Senatorin für Wissenschaft und Häfen?
Sie ist für 2 Aufgaben zuständig:

  • für die Forschung. Man sagt dazu auch: Wissenschaft
  • für die Häfen

Sie hat für diese Bereiche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Diese haben viele verschiedene Aufgaben.

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen
ist die Leiterin für diese Bereiche im Bundes-Land Bremen.
Das bedeutet: für Bremen und für Bremerhaven.
Sie heißt Dr. Claudia Schilling

Wissenschaft
Im Bundes-Land Bremen kann man auch ein Studium machen
und Forschung machen.

Dafür gibt es:

  • die Universität Bremen,
  • die Hochschule Bremerhaven,
  • die Hochschule Bremen,
  • und die Hochschule für Künste.

Jedes Jahr beginnen 7 Tausend Menschen mit dem Studium.
Sie sind dann Studenten.

Die Senatorin möchte,
dass noch mehr Menschen ein Studium machen können.
Dafür braucht man große Räume.
Und gute Lehrer und Lehrerinnen.
Es muss viele Lehrer geben,
damit sie genug Zeit für die Studenten haben.
Dafür ist die Senatorin auch zuständig.
Die Lehrer und Lehrerinnen von den Studenten machen auch Forschung.
Das nennt man auch Wissenschaft.

Die Senatorin möchte,
dass im Bundes-Land Bremen viele Menschen Forschung machen.
Besonders gute Forschung machen in Bremen zum Beispiel:

  • die Meeres-Wissenschaftler
    Sie untersuchen das Meer.
    Zum Beispiel: das Wasser und den Boden vom Meer
    und wie Pflanzen und Tiere zusammen leben.
  • die Material-Forscher
    Sie finden zum Beispiel das richtige Metall für eine Maschine.
  • und die Gesundheits-Wissenschaftler
    Sie finden heraus, wie man lange gesund bleiben kann.
    Die Senatorin sorgt dafür, dass alle gut forschen können.

Häfen
Die Senatorin sorgt auch für die Häfen in Bremen und in Bremerhaven.
In Bremen sind die Häfen sehr wichtig.
Denn viele Firmen arbeiten im Hafen.
Manche Firmen fahren Sachen mit Schiffen
in andere Städte und Länder.
Andere Firmen bauen Schiffe oder Teile von Schiffen.
Die Häfen sollen modern sein und alles soll dort gut klappen.
Es gibt aber auch noch einen Flughafen.
Auch darum sorgt sich die Senatorin.
Sie möchte, dass viele Menschen das Bundes-Land Bremen
mit dem Flugzeug besuchen können.

Haben Sie Fragen?
Sprechen Sie mit uns!

Erklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
  • Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Bedienung und Navigation in Leichter Sprache

Liebe Besucher und Besucherinnen!

Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese Internet-Seite nutzen können.
Die Internet-Seite ist von der Senatorin für Wissenschaft und Häfen.
Hier finden Sie:

  • Infos und Nachrichten von der Senatorin für Wissenschaft und Häfen.
  • Infos und Arbeits-Ergebnisse aus Politik und Verwaltung.
  • Infos über Ämter, Projekte und andere Einrichtungen in Bremen.

Die Ämter von Bremen haben viele verschiedene Internet-Seiten.
Die Internet-Seiten sind alle gleich gestaltet.
Das heißt zum Beispiel:

  • Die Farben sind gleich.
  • Die Schrift-Art ist gleich.
  • Der Aufbau ist immer ähnlich.

So finden Sie sich auf allen Internet-Seiten
vom Bundesland Bremen gut zurecht.

Weißer Bereich oben

Weißes Band über der Hauptnavigation

Ganz oben ist ein weißer Bereich:

Dort sehen Sie:

  • das Logo von der Freien Hansestadt Bremen
  • den Namen von der Internet-Seite
  • eine Suche

Logo Freie Hansestadt Bremen

Oben links sehen Sie immer das Logo
von der Freien Hansestadt Bremen.

Name von der Internet-Seite

Neben dem Logo steht ein Name.

Suche

Die Suche finden Sie ganz oben rechts.
Im Suchfeld steht: Suche starten.
Geben Sie dort ein Wort ein, das Sie suchen.
Klicken Sie dann auf die Lupe oder auf Enter.
Dann sehen Sie eine Liste mit Ergebnissen.
Die Ergebnissen sind von der Internet-Seite,
auf der Sie gerade sind.

Themen finden

Unter dem weißen Bereich oben finden Sie verschiedene Themen:

Sie können auf die Themen klicken.
Dann bekommen Sie mehr Infos zum Thema.
Oder Sie gehen mit dem Maus-Zeiger auf das Thema.
Dann können Sie Überschriften zu dem Thema lesen.

Sie können immer sehen, wo Sie gerade auf der Internet-Seite sind.
Das steht unter den Überschriften.
Es stehen dort die Überschriften von dem Bereich,
in dem Sie gerade sind.
Zum Beispiel:
Sie sind im Bereich Stellenausschreibungen.
Der Bereich gehört zu: Ausbildung.
Das sieht dann so aus:

Unten auf der Internet-Seite

Unten auf der Internet-Seite finden Sie diese Bereiche:

Startseite
Hier kommen Sie immer auf die erste Seite von der Internet-Seite.
Kontakt
Hier finden Sie Infos über Ansprechpersonen.
Service
Hier finden Sie Dienst-Leistungen für Mitarbeiter der Stadt Bremen.
Barrierefreiheit
Hier steht, wie barrierefrei die Internet-Seite ist.
Datenschutzerklärung
Wir haben Infos über Sie, wenn Sie unsere Internet-Seite besuchen.
Zum Beispiel:
Wann waren Sie auf der Internet-Seite?
Die Infos heißen Daten.
Hier steht, was wir mit den Infos machen.
Impressum
Hier finden Sie Infos:

  • Wer die Internet-Seite gestaltet hat
  • Wer sich um die Internet-Seite kümmert

Inhaltsübersicht
Hier sehen Sie alle Themen von der Internet-Seite auf einen Blick.

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