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  • Sie benötigen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz, weil Sie eine berufliche Tätigkeit ausüben, die dies erfordert, oder weil Sie Pilot sind?

Sie benötigen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz, weil Sie eine berufliche Tätigkeit ausüben, die dies erfordert, oder weil Sie Pilot sind?

Bestimmte sicherheitsrelevante Tätigkeiten darf man erst durchführen, wenn eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt wurde. Dies betrifft Arbeiten am Flughafen, Arbeiten mit Luftfracht oder das Führen eines Luftfahrzeugs als Pilot.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt/zup] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le].

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ist die Luftsicherheitsbehörde im Land Bremen. Zu den Aufgaben gehört die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz.

Auf Antrag des Betroffenen wird die Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt und, falls keine Zweifel an der Zuverlässigkeit verbleiben, wird diese bescheinigt. Anschließend darf von dem Betroffenen die sicherheitsrelevante Tätigkeit ausgeübt werden.

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Es muss ein berechtigtes Interesse an der Überprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz bestehen und die Luftsicherheitsbehörde Bremen muss zuständige Behörde sein. Dieses trifft zu, sofern Sie einer der folgenden Personenkreise angehören:

  1. Piloten und Mitglieder von Luftsportvereinen am und mit Zugang zum Flughafen Bremen.
  2. Piloten von motorgetriebenen Luftfahrzeugen mit Hauptwohnsitz im Land Bremen.
  3. Personen, die einen Flughafenausweis für den Flughafen Bremen benötigen.
  4. Personen, die als Teil der sicheren Lieferkette mit Luftfracht arbeiten (reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, bekannte Lieferanten, usw.) und deren Arbeitgeber seinen Hauptsitz im Land Bremen hat.
  5. Personen, die für Arbeiten Zugang zu Sicherheitsbereichen des Flughafens Bremen benötigen.

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  • Criminal Report

    Beglaubigter und übersetzter Strafregisterauszug aus dem jeweiligen Strafregister des Staates, bei dem ein Auslandsaufenthalt von mehr als 6 ununterbrochenen Monaten vorlag. Weitere Hinweise und Ausnahmen entnehmen Sie dem Antragsformular, Anlage Z.

  • Personalausweis oder Reisepass

Bitte nutzen Sie das entsprechende Antragsformular auf unserer Internetseite [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt/zup] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le].

Dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen zum Verfahren.

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*de.a_dienstleistung.subheadline_weitere_hinweise*

Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt/zup] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le].

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3 Monate Sofern bei einer Wiederholungsüberprüfung drei Monate vor Ablauf des Bescheides über die Zuverlässigkeit ein Antrag auf Wiederholungsüberprüfung eingereicht wird, gelten Sie für die Dauer der Überprüfung weiterhin als zuverlässig.
5 Jahre Der Bescheid über Ihre Zuverlässigkeit hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.

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2 Monate Die Dauer der Überprüfung ist von vielen Faktoren abhängig und kann nicht pauschal angegeben werden. Rechnen Sie bitte in jedem Fall mit einem Zeitraum von bis zu 2 Monaten im Regelfall.

*de.a_dienstleistung.subheadline_gebuehren*

67,00 EUR für positiv beschiedene Anträge.
85,00 EUR für negativ beschiedene Anträge.
50,00 EUR für zurückgezogene Anträge, die bereits in der Bearbeitung waren.
15,00 EUR für eine Zweitschrift des Originalbescheids

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