Sie sind hier:
  • Sie möchten ein Feuerwerk in Bremen oder Bremerhaven abbrennen?

Sie möchten ein Feuerwerk in Bremen oder Bremerhaven abbrennen?

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Luftfahrtbehörde, ist die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Abbrennen von Feuerwerken, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.

Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Internetseite: [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt/feuerwerk] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le].[FETT ]

Mit Verkündungsdatum vom 04. September 2017 wurde im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen (BremABl. 2017, S.780) eine Allgemeinverfügung zur Nutzung des Luftraums durch Feuerwerke in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen veröffentlicht.

Als Flugplätze im Land Bremen gelten:

  • Verkehrsflughafen Bremen
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Mitte,
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen LDW,
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Nord,
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremerhaven Reinkenheide 

Sofern die Nebenbestimmungen dieser Allgemeinverfügung beachtet werden, benötigen Sie keine weitergehende Erlaubnis durch die Luftfahrtbehörde. Als Allgemeinverfügung wird eine Erlaubnis bezeichnet, die der Allgemeinheit erteilt wird und nicht nur einer einzelnen Person.

Für über den Rahmen der Allgemeinverfügung hinaus gehende Aufstiege von Feuerwerken im Bundesland Bremen benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.

Aufstiegsorte, die in Niedersachsen liegen, müssen durch die Niedersächsische Luftfahrtbehörde in Oldenburg bewilligt werden!
Dies gilt auch, wenn Flugplätze betroffen sind, die in Bremen liegen, der Aufstiegsort jedoch in Niedersachsen.

Bitte stellen Sie den Antrag formlos, gerne auch per E-Mail.

Als Anlage fügen Sie bitte die entsprechende Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen bei, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

Sofern eine elektronische Form der Kommunikation (z.B. E-Mail) genutzt wurde, geht die Erlaubnis ausschließlich in elektronischer Form zu.

*de.a_dienstleistung.subheadline_rechtsgrundlagen*

*de.a_dienstleistung.subheadline_weitere_hinweise*

Bitte beantragen Sie nur Aufstiege, die nicht durch die Allgemeinverfügung abgedeckt sind oder bei denen Sie die Nebenbestimmungen aus der Allgemeinverfügung unter gewissen Umständen nicht einhalten können.

Bitte beachten Sie zudem, dass eine Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen erforderlich ist.

Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Internetseite: [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt/feuerwerk] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le].[FETT ]

*de.a_dienstleistung.subheadline_bearbeitungsdauer*

2 Wochen

*de.a_dienstleistung.subheadline_gebuehren*

60,00 EUR

*de.a_dienstleistung.subheadline_asp*