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Fluglärmschutz: Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen

Sie sind Eigentümer einer Immobilie, die innerhalb der relevanten Lärmschutzzonen des Flughafens Bremen liegt und möchten bauliche Schallschutzmaßnahmen erstattet haben?

Bitte informieren Sie sich unter [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le]. 

Die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen ist möglich für Immobilieneigentümer, deren Grundstücke sich in der Tag-Schutzzone 1 oder in der Nacht-Schutzzone des Lärmschutzbereichs des Verkehrsflughafens Bremen befinden.

  • Bei Grundstücken in der Tag-Schutzzone 1 ist der Anspruch auf hinreichenden baulichen Schallschutz in Wohn- und Schlafräumen gerichtet.
  • Bei Grundstücken in der Nacht-Schutzzone ist der Anspruch auf hinreichenden baulichen Schallschutz in Schlafräumen gerichtet.

*de.a_dienstleistung.subheadline_voraussetzungen*

  • Das Grundstück muss sich in der Tagschutzzone 1 oder der Nachtschutzzone des Lärmschutzbereichs des Verkehrsflughafens Bremen befinden.
  • Die hierauf befindliche Immobilie muss bereits vor Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Bremen (d.h. vor dem 23.12.2009) bestanden haben. 
  • Das tatsächliche Bauschalldämmmaß der Wohn- und Schlafräume (bei Immobilien in der Tag-Schutzzone 1) bzw. Schlafräume (bei Immobilien in der Nacht-Schutzzone) muss unter den rechtlich vorgeschriebenen Bauschalldämmmaßen zurückbleiben, bzw. die Schlafzimmer dürfen noch nicht über hinreichende Lüftungseinrichtungen verfügen.

*de.a_dienstleistung.subheadline_unterlagen*

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Grundbuchauszug

    Nicht zwingend erforderlich, aber wenn vorhanden, diesen bitte zuschicken oder mitbringen!

  • Beschluss der Eigentümerversammlung

    Bei Eigentumswohnungen.

  • Baugenehmigung
  • Grundrissplan

Antragsformulare finden Sie unter: [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le]. 

Das Verfahren gliedert sich in folgende Schritte:

  • Anfrage beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, ob das Grundstück im Lärmschutzbereich liegt, unter Angabe der Grundstücksadresse.
  • Bescheid der Behörde hinsichtlich der Lage des Grundstücks bezüglich des Lärmschutzbereichs und dessen Schutzzonen.
  • Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung des vorhandenen Bauschalldämmmaßes. (Die Behörde darf der Objektivität wegen keinen Gutachter benennen).
  • Antrag beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen auf die Erstattung von baulichen Schallschutzmaßnahmen.
  • Vorbescheid der Behörde über die erstattungsfähigen Maßnahmen und den Erstattungshöchstbetrag.
  • Durchführung von Schallschutzmaßnahmen auf Grundlage des ergangenen Vorbescheides.
  • Einreichen der Rechnungen beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen.
  • Abwarten des abschließenden Bescheides.
  • Erstattung der Maßnahmen durch die Flughafen Bremen GmbH.

*de.a_dienstleistung.subheadline_rechtsgrundlagen*

*de.a_dienstleistung.subheadline_weitere_hinweise*

Bitte informieren Sie sich weitergehend unter [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le]. 

*de.a_dienstleistung.subheadline_bearbeitungsdauer*

6 Monate Mindestbearbeitungsdauer.

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