Sie sind Eigentümer einer Immobilie, die innerhalb der relevanten Lärmschutzzonen des Flughafens Bremen liegt und möchten bauliche Schallschutzmaßnahmen erstattet haben?
Bitte informieren Sie sich unter [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le].
Die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen ist möglich für Immobilieneigentümer, deren Grundstücke sich in der Tag-Schutzzone 1 oder in der Nacht-Schutzzone des Lärmschutzbereichs des Verkehrsflughafens Bremen befinden.
Nicht zwingend erforderlich, aber wenn vorhanden, diesen bitte zuschicken oder mitbringen!
Bei Eigentumswohnungen.
Antragsformulare finden Sie unter: [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le].
Das Verfahren gliedert sich in folgende Schritte:
Bitte informieren Sie sich weitergehend unter [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le].
6 Monate Mindestbearbeitungsdauer.
*de.a_sp.last_update* 18.07.2018