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Luftfahrthindernis errichten

Sie möchten Kräne, Mobilkräne, Masten oder andere Gewerke innerhalb des Bauschutzbereiches des Flughafens Bremen errichten?

Bitte informieren Sie sich auch auf [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt/luftfahrthindernisse] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le]. 

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Luftfahrtbehörde, ist die zuständige Stelle für die Zustimmung bzw. Genehmigung der Errichtung eines Luftfahrthindernisses im Bauschutzbereich des Flughafens Bremen.

Die Genehmigung ist für alle Gewerke erforderlich, die die vorlagepflichtigen Höhen im Bauschutzbereich überschreiten, damit der Luftverkehr durch die Errichtung nicht gefährdet wird.

*de.a_dienstleistung.subheadline_voraussetzungen*

[LISTE Vollständig ausgefülltes Antragsformular (erhältlich unter [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt/luftfahrthindernisse] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le]); Lageplan mit Standorteintragung (möglichst im Maßstab 1:500 oder 1:1000); Krandatenblatt (bei Turmdrehkranen)]

Befindet sich der Errichtungsort im Bauschutzbereich und werden die festgelegten Höhen durchdrungen, wird Ihr Anliegen auf Basis eines Antrags schnellstmöglich bearbeitet. Andere Stellen, wie die DFS und das BAF werden im Rahmen des Verfahrens beteiligt.

Antragsformulare finden Sie unter: [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt/luftfahrthindernisse] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le]. 

Befindet sich der Errichtungsort nicht im Bauschutzbereich und wird die Höhe von 100m über Grund nicht überschritten, wird der Antragsteller umgehend informiert, dass gegen die Errichtung aus Sicht der Luftfahrtbehörde keine Bedenken bestehen.

*de.a_dienstleistung.subheadline_rechtsgrundlagen*

*de.a_dienstleistung.subheadline_weitere_hinweise*

Bitte informieren Sie sich auch auf [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt/luftfahrthindernisse] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le]. 

*de.a_dienstleistung.subheadline_fristen*

2 Wochen Vor Errichtung des Hindernisses.

*de.a_dienstleistung.subheadline_bearbeitungsdauer*

2 Wochen

*de.a_dienstleistung.subheadline_gebuehren*

90,00 EUR beträgt die Mindestgebühr. Die Gebühren der Luftfahrtbehörde richten sich nach dem Veraltungsaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags. Durch die Beteiligung der Deutschen Flugsicherung GmbH können weitere Kosten entstehen.

*de.a_dienstleistung.subheadline_asp*