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  • Sie möchten eine Berechtigung in einer Pilotenlizenz beantragen, verlängern oder erneuern?

Sie möchten eine Berechtigung in einer Pilotenlizenz beantragen, verlängern oder erneuern?

Bitte [FETT Informieren Sie sich auch auf unserer Internetseite [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt/piloten] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le].]

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Luftfahrtbehörde, ist die zuständige Stelle für die Lizenzausstellung und -bearbeitung für Piloten. Die Zuständigkeit beschränkt sich auf den Bereich der Privatpiloten ohne Instrumentenflugberechtigung mit Hauptwohnsitz in Bremen und Bremerhaven.

In der persönlichen Luftfahrerakte werden alle Daten bezüglich Ihrer Pilotenlizenz gepflegt und aktuell gehalten. Sie sind verpflichtet, uns jederzeit Änderungen, die Ihre Pilotenlizenz betreffen, mitzuteilen.

Weiterhin muss bei Neuerteilung eines Rechts Ihre bestehende Lizenz ausgetauscht werden. Gleiches gilt ggf. für die Verlängerung oder Erneuerung von Rechten.

Pilotenlizenzen haben grundsätzlich eine unbefristete Gültigkeit. Mit der Lizenz verbunden sind jedoch gewisse Rechte (Klassenberechtigungen, Musterberechtigungen oder sonstige Berechtigungen), die natürlich zunächst erworben werden müssen und anschließend ggf. verlängert oder erneuert werden müssen.

Alle Information hierzu finden Sie unter [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt/piloten] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le].

*de.a_dienstleistung.subheadline_voraussetzungen*

Je nach Berechtigung sind die Erteilungs-, Verlängerungs- oder Erneuerungsvoraussetzungen aus dem entsprechenden Abschnitt der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zu erfüllen. Hierzu finden Sie unter [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt/piloten] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le] Informationsblätter für Piloten.

*de.a_dienstleistung.subheadline_unterlagen*

  • Tauglichkeitszeugnis

    Tauglichkeitsuntersuchung eines Fliegerarztes für die Teilnahme am Luftverkehr

  • Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz

    Erhältlich bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde.

Bitte suchen sie sich das für Sie in Frage kommende [FETT Formular auf [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt/piloten] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le]] und legen alle erforderlichen Nachweise bei. 

*de.a_dienstleistung.subheadline_weitere_hinweise*

[FETT Informieren Sie sich auch auf unserer Internetseite [la www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt/piloten] www.wirtschaft.bremen.de/luftfahrt [le].]

*de.a_dienstleistung.subheadline_bearbeitungsdauer*

3 Wochen je nach Art und Umfang des Antrags.

*de.a_dienstleistung.subheadline_gebuehren*

35,00 EUR für die Verlängerung oder Erneuerung einer Berechtigung
70,00 EUR für die Ersterteilung einer Berechtigung
15,00 EUR für die Verlängerung der Gültigkeit einer Sprachbefähigung
15,00 EUR für die Ausstellung einer neuen Lizenz aufgrund einer Adressänderung
50,00 EUR für die Erteilung einer Startart bei Segelflug
35,00 EUR für die Umschreibung einer JAR-FCL-Lizenz in eine Teil-FCL-Lizenz
30,00 EUR für den erstmaligen Spracheintrag
35,00 EUR für eine Zweitschrift

*de.a_dienstleistung.subheadline_asp*