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Dienstleistungen zu Ihrer Pilotenlizenz

Antrag
Quelle: Pixabay

Sie möchten eine Berechtigung in oder für Ihre Pilotenlizenz beantragen, verlängern oder erneuern?

Pilotenlizenzen, die nach den Vorgaben des Teil-FCL der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Teil-SFCL der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 oder Teil-BFCL der Durchführungsverordnung (EU) 2018/395 ausgestellt sind, haben grundsätzlich eine unbefristete Gültigkeit. Mit der Lizenz verbunden sind jedoch teilweise gewisse Rechte (Klassenberechtigungen, Musterberechtigungen oder sonstige Berechtigungen), die zunächst erworben werden müssen und anschließend ggf. verlängert oder erneuert werden müssen.

In dieser Dienstleistungsbeschreibung finden Sie alle Formulare und Hinweise für Pilot:innen, die Inhaber:in einer Lizenz sind und Rechte beantragen, verlängern oder erneuern wollen.

Die Luftfahrtbehörde Bremen ist die zuständige Stelle für die Lizenzausstellung und -bearbeitung für Piloten. Die Zuständigkeit beschränkt sich auf den Bereich der Privatpiloten ohne Instrumentenflugberechtigung mit Hauptwohnsitz in Bremen und Bremerhaven.

In der persönlichen Luftfahrerakte werden alle Daten bezüglich Ihrer Pilotenlizenz gepflegt und aktuell gehalten. Sie sind verpflichtet, uns jederzeit Änderungen, die Ihre Pilotenlizenz betreffen, mitzuteilen.

Weiterhin muss bei Ersterteilung oder bei Erneuerung eines Rechts Ihre bestehende Lizenz ausgetauscht werden. Gleiches gilt ggf. für die Verlängerung von Rechten, sofern kein Handeintrag in der Lizenz vorgenommen werden kann.

Antragsformulare richtig öffnen

Bitte öffnen Sie unsere PDF-Antragsformulare am besten mit dem Adobe Reader. Andere PDF-Programme unterstützen meist die Formularfunktionen, wie z. B. Dropdownmenüs nicht. Die programmierten Verknüpfungen funktionieren dann evtl. nicht korrekt.

Voraussetzungen

Je nach Berechtigung sind die Erteilungs-, Verlängerungs- oder Erneuerungsvoraussetzungen aus dem entsprechenden Abschnitt der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 oder der Durchführungsverordnung (EU) 2018/395 zu erfüllen.

Für Ihren Antrag nutzen Sie bitte die auf dieser Seite bereitgestellten Antragsformulare. Falls keines verfügbar ist, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an FCL.

Die Verlängerung in einer Lizenz kann unter Umständen auch durch Prüfer:innen oder durch Lehrberechtigte nach erfolgter Befähigungsüberprüfung, Kompetenzbeurteilung oder Auffrischungsschulung vorgenommen werden. Bitte lesen Sie hierzu die auf dieser Seite bereitgestellte zur besonderen Ermächtigung zu handschriftlichen Eintragungen in Lizenzen.

Für die Erneuerung von "alten" (ehemaligen nicht-EU-Lizenzen) Lizenzen finden Sie Informationen in der Rubrik Pilot:innen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ersterteilung oder Erneuerung:

  • Gültiges Tauglichkeitszeugnis
  • Ggf. Nachweis über eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz
  • Ausbildungsnachweis der Ausbildungseinrichtung
  • Ggf. Prüfungsprotokoll
  • Kopie der Lizenz oder im Falle des Austausches Lizenz im Original

Im Falle der Verlängerung einer Berechtigung mittels Handeintrag wird folgendes benötigt:

  • Ausgefüllter Bericht des/der Lehrberechtigten über die Verlängerung oder Prüfungsprotokoll des/der Prüfer*in
  • Ggf. Nachweis über eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz

Bitte suchen sie sich das für Sie in Frage kommende Formular aus, füllen dieses vollständig aus und legen alle erforderlichen Nachweise bei. Sollten Sie das passende Formular nicht gefunden haben, rufen Sie uns gerne an oder teilen Sie uns Ihr Anliegen formlos per E-Mail an FCL] mit.

Anschließend prüfen wir die Erfüllung aller Voraussetzungen und lassen Ihnen schnellstmöglich Ihre geänderte Lizenz zukommen.
 

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Bearbeitung der Lizenz dauert für gewöhnlich 1 bis 2 Wochen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

  • 52,50 EUR für die Ersterteilung einer Berechtigung
  • 26,25 EUR für die Verlängerung oder Erneuerung einer Berechtigung
  • 17,50 EUR für eine Zweitschrift
  • 17,50 EUR für den erstmaligen Spracheintrag
  • 17,50 EUR für die Ausstellung einer neuen Lizenz aufgrund einer Adressänderung