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Unbemannte Freiballone (Wetterballone)

Antrag
Quelle: Pixabay

Sie möchten unbemannte Freiballone ( in den meisten Fällen wird es sich um Wetterballone handeln) in Bremen oder Bremerhaven steigen lassen?

Die Luftfahrtbehörde Bremen ist die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Steigenlassen von unbemannten Freiballonen, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt.

Aufstiegsorte, die in Niedersachsen liegen, müssen durch die Niedersächsische Luftfahrtbehörde in Oldenburg bewilligt werden!
 

Klassifizierung Unbemannter Freiballone

Bei einem unbemannten Freiballon handelt es sich um ein nicht angetriebenes, unbemanntes
Luftfahrzeug leichter als Luft im freien Flug. In der Regel wird es sich um einen Wetterballon handeln, also einen Ballon, der Messinstrumente als Nutzlast mit sich führt und mit einem Fallschirm später wieder zu Boden fällt. Die grundsätzlichen Regelungen und die Einteilung verschiedener Arten von Ballonen sind in der europäischen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012, auch bekannt unter dem Namen SERA, aufgeführt.

Die Klassifizierung richtet sich nach dem Gesamtgewicht und der angehängten Nutzlast wie folgt:

  • leicht: ein unbemannter Freiballon mit einer Nutzlast von einem oder mehr Paketen mit einer Gesamtmasse von weniger als 4 kg
  • mittelschwer: ein unbemannter Freiballon mit einer Nutzlast von zwei oder mehr Paketen mit einer Gesamtmasse von 4 kg bis unter 6 kg
  • schwer: ein unbemannter Freiballon:
    • mit einer Gesamtmasse von 6 kg oder mehr oder
    • mit einem Paket mit einer Masse von 3 kg oder mehr oder
    • mit einem Paket mit einer Masse von 2 kg oder mehr und einer Flächendichte von mehr als 13 g je Quadratzentimeter, die durch Division der Gesamtmasse in Gramm des Nutzlastpakets durch die Fläche in Quadratzentimetern seiner kleinsten Oberfläche ermittelt wird, oder
    • bei der ein Seil oder eine andere Vorrichtung zur Befestigung der Nutzlast verwendet wird, die für die Loslösung der angehängten Nutzlast vom Ballon eine Zugkraft von 230 N oder mehr erfordert.

Antragsverfahren

Bitte benutzen Sie unser Antragsformular (pdf, 1.5 MB) und schicken es vorzugsweise per Email an die dort genannte Email-Adresse. Anträge per Post benötigen eine längere Bearbeitungszeit. Um den Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir mindestens folgende Informationen:

  • Ort, Datum und geplante Zeit des Aufstiegs
  • Gesamtgewicht des Ballons (Eigengewicht inkl. aller Seile und sonstigen Befestigungsmaterialien + Nutzlast
  • Nutzlastgewicht
  • Anzahl der Nutzlasten, falls es mehr als eine sein sollte
  • Reißfestigkeit der Schnur
  • Versicherungsnachweis
  • Vorläufige Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS), falls dies erforderlich ist
  • Zustimmung der Grundstückseigentümer:innen, falls nicht das eigene Grundstück genutzt wird
  • Datenblatt des Herstellers

Es muss sichergestellt werden, dass der unbemannte Freiballon nur im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland betrieben wird, wenn keine Genehmigung eines anderen Staates vorliegt. Ein unbemannter Freiballon darf nur dann betrieben werden, wenn beim Auftreffen des Ballons oder eines Teils davon, einschließlich der Nutzlast, auf die Erdoberfläche Personen oder Sachen nicht gefährdet werden. Falls eine Schleppantenne genutzt wird, für deren Bruch an einer beliebigen Stelle eine Kraft von mehr als 230 N erforderlich ist, müssen in Abständen von höchstens 15 m farbige Wimpel oder Bänder zur Markierung angebracht werden.

Für unbemannte Freiballone der Klassen mittelschwer und schwer, gibt es weitere umfangreiche Regelungen und Ausrüstungsvorgaben zu beachten. Sollten Sie planen, einen Ballon solcher Klassen betreiben zu wollen, dann setzen Sie sich bitte vorher mit uns in Verbindung.

Sie benötigen auf jeden Fall eine zusätzliche Flugverkehrskontrollfreigabe der DFS, wenn Sie innerhalb der Kontrollzone Bremen unbemannte Freiballone aufsteigen lassen:


Darstellung: Kontrollzone Bremen

Unter Umständen benötigen Sie auch außerhalb der Kontrollzone eine Freigabe der DFS. Für genauere Informationen zum Antragsverfahren besuchen Sie bitte die Internetseite der DFS unter der Rubrik Services, Freizeitaktivitäten und Genehmigungen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Wir empfehlen grundsätzlich eine Frist von 4 Wochen vor dem geplanten Einsatz zur Beantragung einzuhalten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer ist von vielen Faktoren abhängig und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn alle Daten vorliegen, aber in der Regel innerhalb von einer Woche abgeschlossen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

60,00 EUR. Für Antragssteller:innen von Schulen, Universitäten und zu Forschungszwecken wird keine Gebühr erhoben.